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Vereinsunterlagen

Aufnahmeantrag

Aufnahmeantrag mit wichtigen Unterlagen

Württembergischer Schützenverband

Achtung: Seit Juli 2025 gibt es ein neues Formular für die Bedürfnisanträge! Alte Formulare werden nicht mehr akzeptiert

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Bedürfnisanträge, Informationen, usw.

Landratsamt Heilbronn

Das Landratsamt Heilbronn ist für das Waffenrecht im Landkreis Heilbronn zuständig. Die Städte Heilbronn, Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach) und Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oedheim) haben jedoch eigene Waffenbehörden (Stand 19.07.2025). Bitte im Zweifelsfall prüfen, welche Behörde zuständig ist!

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